Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen BriefingBote Journal (nachfolgend „Redaktion“) und Auftraggeberinnen über redaktionelle Briefings, Monatsmonitor, Sonderbriefings und Workshops zu Marketing-Branchennews.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand sind journalistisch-redaktionelle Dienstleistungen in Textform, insbesondere wöchentliche oder monatliche Branchenübersichten sowie einmalige Sonderbriefings und Workshops. Es werden keine Werbeplätze vermittelt und keine Kampagnen produziert.

3. Angebot und Annahme

Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag entsteht durch schriftliche Auftragsbestätigung der Redaktion (E-Mail genügt).

4. Leistungen und Mitwirkung

Die Redaktion erbringt die vereinbarte Leistung mit branchenüblicher Sorgfalt. Auftraggeberinnen nennen Branchenfokus und Leserkreis rechtzeitig. Fehlen Angaben, arbeitet die Redaktion mit dem zuletzt bestätigten Profil.

5. Geistiges Eigentum

Texte, Gliederungen und redaktionelle Einordnungen bleiben Eigentum der Redaktion. Mit vollständiger Zahlung erhalten Auftraggeberinnen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch im vereinbarten Team. Weitergabe an Dritte außerhalb des Teams bedarf vorheriger Zustimmung.

6. Honorare und Zahlung

Honorare ergeben sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Website enthält keine Zahlungsfunktion.

7. Haftung

Die Redaktion haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Eine Haftung für unternehmerische Entscheidungen, die auf Grundlage der Briefings getroffen werden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Branchenmeldungen können sich nach Lieferzeitpunkt ändern.

8. Laufzeit und Kündigung

Wochenbriefing und Monatsmonitor laufen mindestens vier Wochen bzw. einen Monat und sind zum Monatsende kündbar, sofern nicht anders vereinbart. Sonderbriefings und Workshops enden mit Leistungserbringung.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der Redaktion in Schleswig-Holstein, soweit gesetzlich zulässig.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform.